Sehr geehrte Kunde,
laut italienischer Vorschrift zur Bekämpfung der Geldwäsche (Rechtsverordnung Nr. 231 vom 21.11.2007, Art. 49) ist der Transfer von Bargeld untersagt, sofern der ihm zugrunde liegende Wert insgesamt 1.000 Euro beträgt oder diesen Betrag übersteigt. Der Transfer ist auch dann untersagt, wenn er über mehrere, unterhalb des genannten Schwellenwertes liegende Zahlungen ausgeführt wird, die unnatürlich gesplittert erscheinen. Falls die von Ihnen für unsere Dienstleistungen zu entrichtende Summe daher 1.000 € oder mehr beträgt, muss die Zahlung über eine der von unserem Hotel akzeptierten Kreditkarten vorgenommen werden.